Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/561/zustaendigestelle/89/namenserklaerung_von_ehegatten_ohne_inlaendischen_ehe-_oder_heiratseintrag.html
Das Standesamt des Wohnsitzes muss die Wirksamkeit der Erklärung prüfen und bestätigen
