Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/597/wohnort/3744/zustaendigestelle/89/%C3%84nderung_des_geschlechtseintrags_und_der_vornamen_erkl%C3%A4ren.html
Die Abgabe der Erklärung durch einen Vormund muss ein Familiengericht genehmigen.
