Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/597/aenderung_des_geschlechtseintrags_und_der_vornamen_erklaeren.html
Die Abgabe der Erklärung durch einen Vormund muss ein Familiengericht genehmigen.
