Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/geschaeftslagen-fuer-unternehmen-c213186505/geschaeftsaufloesung-und-unternehmensuebergang-c213186577/betriebsaufgabe-und-zeitweise-stilllegung-c213186578/waffenherstellung-undoder-waffenhandel-anzeigen-l213264098
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Verfahrensablauf Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis
