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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege | Stadt Fürth

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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.
Baudenkmäler Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme