Dein Suchergebnis zum Thema: muss

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/spielgeraete-mit-gewinnmoeglichkeit-beantragung-einer-erlaubnis-zum-aufstellen-3612/

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Außerdem muss ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution vorgelegt

Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/bauvorhaben-vorlage-von-unterlagen-zur-genehmigungsfreistellung-3729/

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.
Aber auch, wenn ein Vorhaben genehmigungsfrei gestellt ist, muss es dennoch alle

Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/reisegewerbe-beantragung-einer-erlaubnis-165/

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 
Onlinebeantragung, dass unbedingt die Stadt Fürth als Empfänger angegeben werden muss

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/traeger-der-freien-jugendhilfe-beantragung-der-anerkennung-nach-75-sgb-viii-80149/

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.
Verfahrensablauf Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen