Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/geschlechtseintrag-und-vornamensfuehrung-anmeldung-und-abgabe-der-erklaerung-171082/
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, muss es sein Einverständnis erklären.