Dein Suchergebnis zum Thema: muss

Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft | Stadt Fürth

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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/sonn-und-feiertage-beantragung-einer-befreiung-von-den-verboten-des-feiertagsgesetzes-2848/

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes sind insbesondere: Es muss

Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung | Stadt Fürth

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Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.
Nachweis der Verfügungsberechtigung (wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss

Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wohngeld-beantragung-eines-miet-oder-lastenzuschusses-24752/

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.
Voraussetzungen Um Wohngeld zu erhalten, muss die wohngeldberechtigte Person (siehe

Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/schuelerbefoerderung-beantragung-der-erstattung-von-schulwegkosten-3533/

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Das Dokument muss per Post an das Schulverwaltungsamt gesendet werden.