Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gefahrgutbefoerderung-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-fahrwegbestimmung-und-sonstigem-1799/
Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
des § 35a in Verbindung mit § 35b GGVSEB eine Fahrwegbestimmung erforderlich ist, muss