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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gelegentliches-feilbieten-von-waren-beantragung-einer-erlaubnis-103793/

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen