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Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/denkmalschutz-anordnungen-fuer-erhaltungsmassnahmen-3901/

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
In beiden Fällen muss die Behörde besonders darauf achten, dass dem Pflichtigen nichts