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Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes | Stadt Fürth

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Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der – Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
der in § 3 Abs. 1 S. 1 BArtSchV genannten Arten sind und dieses halten wollen, so muss