Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/arzneimittelwesen-anzeige-des-einzelhandels-ausserhalb-von-apotheken-2973/
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person
