Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/brandsicherheitswache-anerkennung-von-eigenen-kraeften-27278/
Die „Brandschutzdienststelle“ kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
mehr als 200 m² Grundfläche eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein muss
