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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.

Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrungszeugnis-beantragung-eines-erweiterten-fuehrungszeugnisses-27763/

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen