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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/betreuung-und-versorgung-des-kindes-in-notsituationen-beantragung-einer-unterstuetzung-2563/

Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der überwiegend für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Rehabilitationsmaßnahmen, Inhaftierung) ausfällt.
möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss