Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.