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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/hunde-beantragung-einer-erlaubnis-zum-halten-eines-kampfhundes-oder-eines-negativzeugnisses-378/

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten „“Kampfhundes““ eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.
So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen.