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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses | Stadt Fürth

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Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Verfahrensablauf Die Verkäuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags