Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kleine-lotterien-ausspielungen-und-tombolas-beantragung-einer-erlaubnis-oder-anzeige-allgemein-erlaubter-veranstaltungen-16879/
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Veranstalters
