Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten | Stadt Erkrath https://www.erkrath.de/rathaus-politik/verwaltung/serviceportal/sperrzeit-fuer-gaststaetten-und-oeffentliche
Frist Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor einem geplanten Veranstaltungsbeginn
