Aufforderung an ein Unternehmen, sich bei der KÃŒnstlersozialkasse anzumelden / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Aufforderung-an-ein-Unternehmen-sich-bei-der-K%C3%BCnstlersozialkasse-anzumelden.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3425.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Die KÃŒnstlersozialkasse (KSK) kann Ihre Abgabepflicht nach dem KÃŒnstlersozialversicherungsgesetz prÃŒfen, wenn Sie sich bisher bei der KSK nicht gemeldet haben. Abgabepflichtig können Sie sein als Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaft, öffentlich-rechtliche Körperschaft, Anstalt, …
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nur etwa die HÀlfte ihrer BeitrÀge selbst tragen muss
