Auslandsmonate von BeschÀftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Auslandsmonate-von-Besch%C3%A4ftigten-der-gesetzlichen-Unfallversicherung-melden.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4926.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Die BeitrÀge der freiwilligen Auslandsversicherung werden getrennt von den BeitrÀgen der inlÀndischen Unfallversicherung erhoben. Grundlage fÃŒr die BeitrÀge der Auslandsversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen Ihre Mitarbeiter im Ausland …
Frist 6 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres muss Ihr Unternehmen die Auslandsmonate
