Eheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen als staatenlos anerkannten oder als FlÌchtlinge anerkannten Personen bzw. ihrer Beteiligung / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Ordnungsamt/Eheschlie%C3%9Fung-im-Ausland-Beurkundung-von-im-Ausland-geschlossener-Ehen-als-staatenlos-anerkannten-oder-als-Fl%C3%BCchtlinge-anerkannten-Personen-bzw-ihrer-Beteiligung.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=3296.4019.1&NavID=1981.177&La=1&call=1&ort=1981.1
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalEheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen als staatenlos anerkannten oder als FlÌchtlinge anerkannten Personen bzw. ihrer Beteiligung
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden
