Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Anzeige-von-Wasserversorgungsanlagen-und-Nichttrinkwasseranlagen-Entgegennahme.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3993.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer GebÀudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben GebÀude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden. Um die …
Um die TrinkwasserqualitÀt sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung
