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Anerkennung von LehrgÀngen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Anerkennung-von-Lehrg%C3%A4ngen-zur-Vermittlung-der-Sachkunde-im-Umgang-mit-Waffen-und-Munition-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.2827.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Wenn Sie LehrgÀnge zur Vermittlung der Waffensachkunde zum Beispiel fÃŒr SportschÃŒtzen oder Bewachungsunternehmen anbieten wollen, mÃŒssen Sie sich den Lehrgang von Ihrer örtlich zustÀndigen Waffenbehörde anerkennen lassen. Im Lehrgang mÃŒssen Sie …
(Vorkasse: nein) Frist Die Anerkennung muss vor Beginn der LehrgÀnge erfolgt sein

Zollkostenpflichtige Amtshandlungen beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Zollkostenpflichtige-Amtshandlungen-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.5019.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Im Regelfall mÃŒssen Sie keine Kosten fÃŒr Leistungen der Zollverwaltung zahlen. FÃŒr besondere Leistungen mÃŒssen Sie allerdings in bestimmten FÀllen die Kosten in Form von GebÃŒhren und Auslagen tragen. Kostenpflichtig sind zum …
von Antragstellerin oder Antragsteller und Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner muss

Anerkennung als Pflegefachperson mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Anerkennung-als-Pflegefachperson-mit-Berufsqualifikation-aus-EU-EWR-Schweiz-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.1250.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1

Der Beruf der Pflegefachperson ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dÃŒrfen Sie die Berufsbezeichnung »Pflegefachfrau« …
Das muss Ihnen die Behörde Ihres Herkunftsstaates bestÀtigen.