Baugenehmigung fÌr die NutzungsÀnderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Amt-f%C3%BCr-Stadtentwicklung-und-Umwelt/Baugenehmigung-f%C3%BCr-die-Nutzungs%C3%A4nderung-einer-Anlage-im-vereinfachten-Verfahren-beantragen.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=3296.2510.1&NavID=1981.201&La=1&call=1&ort=1981.1
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen anders nutzen möchten als bisher, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist. Eine Änderung in der Nutzung von baulichen Anlagen …
Diese muss zu Baubeginn, erforderlichenfalls bauaufsichtlich geprÃŒft, vorliegen.
