Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern online dank Übergangsregelung weiter möglich – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/bekaempfung-des-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-online-dank-uebergangsregelung-weiter-moeglich/
VorlesenOnline durch das gezielte Filtern von Nachrichteninhalten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen ist rechtlich übergangsweise wieder geregelt. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine von der Kommission vorgeschlagene Übergangsregelung geeinigt, die notwendig ist, weil die seit 21. Dezember 2020 geltende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation das Filtern von Nachrichten aus Mail- und Messenger-Diensten untersagt. Online-Kommunikationsdienste haben so Rechtssicherheit für ihre freiwilligen Maßnahmen, mit denen sie zur Aufdeckung und Meldung von sexuellem Missbrauch von Kindern beitragen und selbst Inhalte entfernen. Diese Maßnahmen spielen eine wichtige Rolle dabei, Opfer zu identifizieren und zu retten und die Weiterverbreitung von pornografischem Material zu verhindern.
Nächste Schritte Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat
