Coronakrise: Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen und legt neue Auflagen fest – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/coronakrise-kommission-erweitert-rahmen-fuer-staatliche-beihilfen-und-legt-neue-auflagen-fest/
VorlesenDie Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vom 19. März zum zweiten Mal ausgeweitet. Damit werden gezielte staatliche Maßnahmen in Form von Rekapitalisierungsbeihilfen für in Not geratene Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, gleichzeitig aber Vorkehrungen getroffen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. „Wenn die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen beschließen, werden wir über die heute angenommenen Vorschriften sicherstellen, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird und Auflagen gelten, darunter ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sowie weitere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Schließlich muss die Beihilfe auf das zur Gewährleistung der Rentabilität des Empfängers