Deutscher Turner-Bund | Startrechte und Jahresmarken https://www.dtb.de/passwesen/startrechte-und-jahresmarken
Der Verein beantragt für die jeweiligen Wettkämpfer die Startrechte. Mit der Zahlung der Jahresgebühr erwirbt der Verein für den Sportler/die Sportlerin eine Jahresmarke. Dies berechtigt den Sportler/die Sportlerin zur Teilnahme an Wettkämpfen im jeweiligen Wettkampfjahr. Eine Jahresmarke ist immer vom 1.1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig.
Bei Ausübung verschiedener Startrechte für unterschiedliche Vereine muss jeder Verein