Schaustellung von Personen | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schaustellung-personen.php
Wenn Sie gewerbsmäßig in Ihren Geschäftsräumen Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
ein Grundriss des Veranstaltungsortes beizufügen, in welchem dargestellt werden muss