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DBSV begrüßt neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/neue-eu-strategie.html

Die Europäische Kommission hat am 3. März ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 veröffentlicht. Das Dokument skizziert Vorschläge und Arbeitsbereiche, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen durch die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von …
Das muss sich ändern.“ Die Verabschiedung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/stellungnahme-DigiG.html.html

Der DBSV fordert, die digitale Barrierefreiheit nach Maßgabe der BITV systematisch und verbindlich für Komponenten, Dienste und Dokumente festzuschreiben und entsprechende Gesetzeslücken zu schließen.
Digitale Barrierefreiheit muss damit durchgängig gewährleistet werden.

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-OZG-%C3%84ndG.html

Mit Schreiben vom 26.01.23 hat das BMI die Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (OZG-Änderungsgesetz – OZG-ÄndG) bis 09.02.23 gebeten.
Aus Sicht des DBSV muss das OZG-ÄndG gewährleisten, dass die digitale Kommunikation

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ref-ikjhg.html

Als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) zum o. g. Referentenentwurf wie folgt Stellung.
Das Recht muss hier klare und praxistaugliche Regelungen vorsehen.

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