DBSV-Stellungnahme zu Fortschreibungsbedarfen in der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/stellungnahme/fortschreibungsbedarfe-pg-07-blindenhilfsmittel.html
Der DBSV hat die folgende Stellungnahme an den GKV-Spitzenverband zum Fortschreibungsbedarf der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V eingereicht.
Orientierung und Mobilität in der Regel am Wohnort des Versicherten stattfinden muss