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DBSV-Stellungnahme zu Art. 3 des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/umsetzung-rl-2016-2102.html

Voraussichtlich am 17.05.2018 findet die 1. Lesung zum Entwurf des Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 16.03.2018 (BR Drs. 86/18) statt. …
ein Abweichen von der Barrierefreiheit keine Lappalie ist und diese Begründung muss

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/DWG.html

Zu Artikel 3 – Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) Bis zum 19.09.2020 ist die Richtlinie (EU) 2018/1808, die sog. AVMD-Richtlinie, in deutsches Recht umzusetzen. Im vorliegenden Referentenentwurf des DWG sind die Vorgaben von Artikel 7 dieser Richtlinie aus Sicht des DBSV bislang jedoch weder europarechtskonform …
Das muss sich ändern.

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/RefE-DVPMG.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, Spitzenverband der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland, fordert nachdrücklich, dass Angebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Vor diesem Hintergrund sehen wir Nachbesserungsbedarf …
Vielmehr muss Barrierefreiheit auch für die Leistungserbringer gewährleistet werden

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/foerderung-inklusiver-arbeitsmarkt-2022.html

Vor dem Hintergrund einer äußerst geringen Erwerbsquote blinder und sehbehinderter Menschen begrüßt es der DBSV sehr, dass die Bundesregierung ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg bringen will, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu stärken.
Problem 2: Die beantragte Leistung muss „nach Art und Umfang genau bezeichnet“ sein

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