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Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) zur Vertrauensdiensteverordnung (VDV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/vertrauensdiensteverordnung.html

§ 20 Abs. 1 des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) legt den Rahmen für die in einer Rechtsverordnung zu treffenden Regelungen wie folgt fest: „Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung nähere Anforderungen an die Zugänglich- und Nutzbarmachung von Vertrauensdiensten nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 …
Ein Interesse an präzisen Vorgaben muss dabei für drei Adressatenkreise statuiert

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Klettern kann fast Jeder – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/weitere-sportarten/klettern-kann-fast-jeder.html

Ich habe in diesem Jahr eine neue Sportart für mich entdeckt. Ich hätte nie gedacht, dass es mich so faszinieren könnte, regelmäßig irgendwelche Wände an Griffen und Tritten hinaufzusteigen, um mich danach wieder abseilen zu lassen. Doch ich glaube, wer einmal mit dem Klettern anfängt und Spaß daran findet, wird vom …
Ich muss mit mir selbst an der Wand verhandeln, was ich mir zutraue, wie weit ich

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/aenderung_BITV.html

Im vergangenen Jahr ist das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) geändert worden, um die Richtlinie (EU) 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umzusetzen. Gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn sie auch …
bedeutet ganz praktisch: Um zu erfahren, welchen technischen Standard man wie umsetzen muss

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 30.11.2018 (SER) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/SER.html

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll das soziale Entschädigungsrecht in einem SGB XIV völlig neu strukturiert und geregelt werden. Der DBSV kann nachvollziehen, dass eine rechtliche Weiterentwicklung des sozialen Entschädigungsrechts aufgrund aktueller Entwicklungen angezeigt ist. Allerdings dürfen notwendige …
Vielmehr muss der Charakter des sozialen Entschädigungsrechts, der immer den Ausgleich

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