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Haushaltsentwurf 2026: Aufstockung des KJP, aber Koalitionsversprechen nicht vollständig erfüllt

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 beschlossen. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind darin Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 522 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Darin enthalten ist auch eine Erhöhung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) um 7,5 Millionen Euro auf nunmehr 251,3 Millionen Euro.
Jetzt muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, damit die versprochenen

Interview: Jugendverbände sind auch in der Krise solidarisch und international

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Der Leiter unseres Referats für Internationale und Europäische Jugendpolitik, Jochen Rummenhöller, hat im Interview mit ijab.de die Lage der Jugendverbände in der Coronakrise beschrieben. Von der Politik erwartet er rechtliche Klarheit und die Unterstützung benachteiligter Familien. Ein Gespräch über die versteckten Kosten digitaler Alternativen, gefährdete Partnerstrukturen und internationale Jugendbegegnung als Mittel gegen Nationalismus.
Das muss auch Gegenstand von Regierungshandeln sein.

Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit

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Der Deutsche Bundesjugendring fordert gemeinsam mit sechs weiteren zentralen Trägern der Jugendarbeit einen Digitalpakt. Es geht um eine Digitalisierungsstrategie, eine Ausstattungsoffensive, Förderprogramme zur flächendeckenden Praxisentwicklung sowie um eine Fortbildungsoffensive für haupt- und ehrenamtliche Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit.
Er muss als kinder- und jugendpolitisches Vorhaben verstanden werden, die Träger

Neutralitätsauflagen durch Förderbedingungen und Zuwendungsbescheide

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Staatliche Akteure sind aufgefordert bei der finanziellen Förderung von politischer Bildung, Demokratieförderung und Präventionsarbeit die grundrechtlichen Freiheiten freier Träger durch die Regelungen in Förderbedingungen nicht einzuschränken. Insbesondere Eingriffe in die Meinungsfreiheit freier Träger in Form einer pauschalen und unreflektierten Übertragung eines Neutralitätsgebots beispielsweise über entsprechende Nebenbestimmungen bei der öffentlichen Förderung von Jugendverbänden, Jugendringen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sind nicht gerechtfertigt. Es darf nicht verkannt werden, dass diese Organisationen Träger der Grundrechte sind und diese Rechte nicht durch (staatliche) Förderung verlieren. Zu empfehlen ist es grundsätzlich, solche oder ähnliche Nebenbestimmungen politisch und rechtlich nicht hinzunehmen. Die Ausführungen zum Umgang mit Neutralitätsauflagen durch Förderbedingungen und Zuwendungsbescheide sind Teil des Artikels „Mythos Neutralitätsgebot. Ein Überblick für mehr Handlungssicherheit in der Praxis“, der Artikel erscheint in Corax – Fachmagazin für Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen, Ausgabe 2/2026, S. 27-29. Die Ausgabe kann unter dem folgenden Link bestellt werden: https://corax-magazin.de/shop.
Inwieweit dies der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden (hierzu Weitzmann