Bundeskinderschutzgesetz entbürokratisieren https://www.dbjr.de/artikel/bundeskinderschutzgesetz-entbuerokratisieren
Für die Arbeit der Jugendverbände besonders wichtig ist nach wie vor der § 72a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz). Es gibt im Gesetz dazu Verbesserungen im Datenschutz. Sollten diese tatsächlich kommen, sind die dringend notwendigen Verbesserungen in der Handhabung sowie die Reduzierung von Bürokratie nicht abgeschlossen.
Der § 72a muss deswegen nach wie vor auf die Agenda.
