Sachsen – Virtuelles Datenschutzbüro https://www.datenschutz.de/tag/sachsen/
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Schülern anfertigen – und diese beispielsweise auf der Schulwebsite veröffentlichen – muss
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Eine Einwilligung muss schließlich freiwillig gegeben werden.
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die Übermittlung der Unterlagen vom Untersuchungs- und Beweisantrag gedeckt sein muss
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Das muss dann auch deutlich für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar sein.
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Direkt zum Inhalt Virtuelles Datenschutzbüro > News > Unternehmen müssen kostenlose
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Sie müssen besonders vor dem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten und vor manipulativen
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Diese Stellen müssen besonders genau prüfen, welche Dienste mit welchen Funktionalitäten
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Jedoch müssen sich Nutzerinnen und Nutzer dafür kurz Zeit nehmen, um die Zugriffsberechtigungen