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Magistrat erklärt Klimaentscheid für unzulässig / Forderungen sollen in städtische Vorlagen einfließen | Wissenschaftsstadt Darmstadt

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OB Partsch: „Übernehmen zentrale Ziele des Begehrens – der Kampf gegen den Klimawandel wird in den Städten gewonnen“ / Umweltdezernentin Akdeniz: „Beschluss bedeutet zwar ein formales Nein, aber ein inhaltliches Ja“
Gemäß Paragraf 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss das Bürgerbegehren einen

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