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Christian Schmidt MdB: „Kräftige Unterstützung für besonders betroffene Branchen“

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/163/Christian-Schmidt-MdB-Kraeftige-Unterstuetzung-fuer-besonders-betroffene-Branchen.html

 â€žMan beginnt zu sehen, dass die „Bundesnotbremse“, die wir im April in Berlin beschlossen haben, langsam zu wirken beginnt. Jetzt müssen wir bei aller Vermeidung von Rückschlägen aber klar und deutlich einen Plan für die Zeit danach schaffen! Wir brauchen neben einer Inzidenz-basierten Öffnungsstrategie in den kommenden Wochen auch eine kräftige kreative und förderliche Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. Auch in unserer Region Fürth/Neustadt-Aisch zeige sich ein sehr unterschiedliches Bild der Betroffenheit durch die Corona Pandemie. „Allerdings sind im Gegensatz zu einigen Branchen, vor allem im produzierenden Gewerbe, die doch relativ anständig über die Runden kommen, insbesondere der Einzelhandel, Gastronomie, Messebau, Kultur und manch andere existenziell bedroht. Deswegen trete ich auch unter dem Eindruck vieler Gespräche mit Vertretern dieser Branchen dafür ein, dass wir folgende Wege gehen:
Das muss die Städtebau- und Mittelstandsförderung leisten.

Statement von Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB zur heutigen Abstimmung über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz:

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/130/index.php

„Wir leben in einer gefährlichen Zeit mit einer Pandemie, die für manche lebensbedrohlich ist und uns alle u.a. in unserer Bewegungsfreiheit einschränkt. Wir müssen politisch mit Augenmaß schwierige Entscheidungen treffen. Das erfordert von uns alle höchste Anspannung, aber auch Vertrauen und Entschlossenheit. Heute stimmen wir im Deutschen Bundestag über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz ab. In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. 
Trotzdem muss auf die Regionen bezogen die Pandemie bekämpft werden.

Statement von Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB zur heutigen Abstimmung über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz:

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/130/1_datenschutz_Datenschutz-ist-uns-wichtig.html

„Wir leben in einer gefährlichen Zeit mit einer Pandemie, die für manche lebensbedrohlich ist und uns alle u.a. in unserer Bewegungsfreiheit einschränkt. Wir müssen politisch mit Augenmaß schwierige Entscheidungen treffen. Das erfordert von uns alle höchste Anspannung, aber auch Vertrauen und Entschlossenheit. Heute stimmen wir im Deutschen Bundestag über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz ab. In dieser schweren Krise brauchen wir größtmögliche Rechtssicherheit. 
Trotzdem muss auf die Regionen bezogen die Pandemie bekämpft werden.

Christian Schmidt MdB: „Kräftige Unterstützung für besonders betroffene Branchen“

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/163/index.php

 â€žMan beginnt zu sehen, dass die „Bundesnotbremse“, die wir im April in Berlin beschlossen haben, langsam zu wirken beginnt. Jetzt müssen wir bei aller Vermeidung von Rückschlägen aber klar und deutlich einen Plan für die Zeit danach schaffen! Wir brauchen neben einer Inzidenz-basierten Öffnungsstrategie in den kommenden Wochen auch eine kräftige kreative und förderliche Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. Auch in unserer Region Fürth/Neustadt-Aisch zeige sich ein sehr unterschiedliches Bild der Betroffenheit durch die Corona Pandemie. „Allerdings sind im Gegensatz zu einigen Branchen, vor allem im produzierenden Gewerbe, die doch relativ anständig über die Runden kommen, insbesondere der Einzelhandel, Gastronomie, Messebau, Kultur und manch andere existenziell bedroht. Deswegen trete ich auch unter dem Eindruck vieler Gespräche mit Vertretern dieser Branchen dafür ein, dass wir folgende Wege gehen:
Das muss die Städtebau- und Mittelstandsförderung leisten.

Christian Schmidt MdB: „Kräftige Unterstützung für besonders betroffene Branchen“

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/163/1_datenschutz_Datenschutz-ist-uns-wichtig.html

 â€žMan beginnt zu sehen, dass die „Bundesnotbremse“, die wir im April in Berlin beschlossen haben, langsam zu wirken beginnt. Jetzt müssen wir bei aller Vermeidung von Rückschlägen aber klar und deutlich einen Plan für die Zeit danach schaffen! Wir brauchen neben einer Inzidenz-basierten Öffnungsstrategie in den kommenden Wochen auch eine kräftige kreative und förderliche Unterstützung für die besonders betroffenen Branchen“, betont Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB. Auch in unserer Region Fürth/Neustadt-Aisch zeige sich ein sehr unterschiedliches Bild der Betroffenheit durch die Corona Pandemie. „Allerdings sind im Gegensatz zu einigen Branchen, vor allem im produzierenden Gewerbe, die doch relativ anständig über die Runden kommen, insbesondere der Einzelhandel, Gastronomie, Messebau, Kultur und manch andere existenziell bedroht. Deswegen trete ich auch unter dem Eindruck vieler Gespräche mit Vertretern dieser Branchen dafür ein, dass wir folgende Wege gehen:
Das muss die Städtebau- und Mittelstandsförderung leisten.

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/141/index.php

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
Muss ich Verluste nachweisen?

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/141/1_datenschutz_Datenschutz-ist-uns-wichtig.html

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
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Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

https://www.christian-schmidt.de/news/lokal/141/Vereinfachung-und-Aufstockung-der-Ueberbrueckungshilfe-III.html

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiter-hin Disziplin im Interesse un-ser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft.  Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, wurde die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen werden spürbar erhöht. Zugleich werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich verschlankt und vereinfacht.  Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzel-handel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygiene-konzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Mo-dernisierung als Kostenposition geltend machen, z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.    
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