„Das Ergebnis der Korrektur an den „Gewässerrandstreifen“ im Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim halte ich für zielführend“, erklärte Bundesminister a.D. Christian Schmidt, MdB, zu einer neuen Gewässerrandstreifenkarte des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach. Auslöser einer regelrechten Unmutswelle in der Landwirtschaft war die Auflage aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Demnach wurde im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert, dass ab 1. August 2019 Landwirte verpflichtet sind, entlang von Gewässern aller Art „Schutzstreifen“ einzuhalten, auf denen weder eine gartenbauliche noch eine ackerbauliche Nutzung erlaubt ist.
„Bewirtschaftungsauflagen und Vorgaben für die Landwirtschaft müssen transparent,