Gremien – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/gremien
Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien entscheidet durch das 12er-Gremium oder durch das 3er-Gremium, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens vorliegen.
Damit alle Inhalte auf dieser Website in Ihrem Browser korrekt dargestellt werden, muss
