Pressemitteilungen – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/pressemitteilungen-222392
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Wenn Sie – beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung – überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Medium (Träger- oder Telemedium) bereits indiziert ist und in die Liste…
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Bericht der BzKJ aus der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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Interview der BzKJAKTUELL-Redaktion mit Zeno und Yunus, beide jugendliche Mitglieder im Beirat der BzKJ.
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Ein Beitrag der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD).
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Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, eine dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechende geistig-seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu sichern, indem der Gefahr einer „sozial-ethischen Desorientierung“ durch Medieninhalte oder von Medien ausgehenden Gefährdungen der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen wirksam begegnet wird.
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Ein Beitrag von Melanie Weiser & Hannah Fecher.
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Interview mit den jugendlichen Beiratsmitgliedern der BzKJ Anais Böhme (16) und Yunus Roschlau (14).
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Bericht der BzKJ aus der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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Innerhalb der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien für die Durchführung der Indizierungsverfahren zuständig. Ein Verfahren der Prüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
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