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Indizierung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/indizierung-175602

Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, eine dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechende geistig-seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu sichern, indem der Gefahr einer „sozial-ethischen Desorientierung“ durch Medieninhalte oder von Medien ausgehenden Gefährdungen der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen wirksam begegnet wird.
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Wie läuft ein Indizierungsverfahren ab? – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab--175550

Innerhalb der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien für die Durchführung der Indizierungsverfahren zuständig. Ein Verfahren der Prüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
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