Listenführung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/listenfuehrung/listenfuehrung-175540
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Liste jugendgefährdender Medien zu führen.
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