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Kinderrechte 2.0 – BzKJ setzt auf Mitbestimmung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/kinderrechte-2-0-bzkj-setzt-auf-mitbestimmung--275288

Kinder haben Rechte – offline wie online. Diese beinhalten nicht nur den Schutz vor Gefahren, sondern auch die Möglichkeit, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen und aktiv daran teilzuhaben. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen – und jungen Menschen eine echte Stimme zu geben.
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Abwägung mit Grundrechten – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/abwaegung-mit-grundrechten/abwaegung-mit-grundrechten-175578

Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsäußerungsfreiheit sind grundgesetzlich (Artikel 5, Abs. 1 und 3 Grundgesetz (GG)) geschützt. Um diese Freiheiten einerseits zu garantieren und andererseits mit der ebenfalls im Grundgesetz (Art. 1, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2, Abs. 1 GG) verankerten Aufgabe des Jugendschutzes in Einklang zu bringen, hat der Gesetzgeber ein differenziertes Regelwerk geschaffen, das den unterschiedlichen Grad der Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
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Ein Jahr KidD – Verfahren zeigen Wirkung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/ein-jahr-kidd-verfahren-zeigen-wirkung-264830

Am 14. Mai 2025 feiert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ihren ersten Jahrestag. Die KidD blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück: Sie hat rund 70 Verfahren eingeleitet, Anbieter reagieren – auch über nationale Grenzen hinaus.
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EU-Leitlinien stärken Kinder- und Jugendmedienschutz europaweit – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/-eu-leitlinien-staerken-kinder-und-jugendmedienschutz-europaweit-267740

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) begrüßt die veröffentlichten EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als wichtigen Meilenstein für die konsequente Durchsetzung eines umfassenden Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Online-Diensten.
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Fluch oder Segen? Chancen und Risiken von KI im Schutz vor digitaler sexueller Gewalt – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/fluch-oder-segen-chancen-und-risiken-von-ki-im-schutz-vor-digitaler-sexueller-gewalt-257270

Wie können junge Menschen vor Cybergrooming, Sextortion oder Deepfakes geschützt werden? Welche Rolle spielt dabei Künstliche Intelligenz (KI)? Diese und weitere Fragen diskutierte die Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene am 26. Februar 2025 in einem Online-Roundtable der ZUKUNFTSWERKSTATT der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
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EU-Leitlinienentwurf setzt Mindeststandards zur Anbieterregulierung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/eu-leitlinienentwurf-setzt-mindeststandards-zur-anbieterregulierung-265576

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) bewertet den Entwurf der EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als Fortschritt auf europäischer Ebene zur konsequenten Durchsetzung von Anbieterpflichten im Netz.
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