Sonstige – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/service/formulare/anregung/media-other-suggestion-new
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Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat gemäß § 17b des im Jahr 2021 novellierten Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einen Beirat eingerichtet, der sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben berät. Durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick stellt der Beirat das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Außerdem setzt er sich für ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien ein.
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Hier finden Sie die Formulare für Anträge und Anregungen. Außerdem steht hier, wer antrags- und anregungsberechtigt ist.
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Kinder und Jugendliche sind verstärkt digitalen Risiken ausgesetzt, darunter auch sexueller Gewalt. Wie können wir diese Gefahren minimieren und gleichzeitig die Chancen des digitalen Raums für junge Menschen erhalten? Diese Frage stand am 31.03.2025 im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) gemeinsam organisiert wurde.
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Beschreibung des Ablaufs des Indizierungsverfahrens.
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