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Aufgaben – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/ueberuns/aufgaben/aufgaben-175514

Die gesetzlichen Aufgaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sind seit Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) am 1. Mai 2021 in § 17a JuSchG geregelt und im Vergleich zur vormaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) deutlich erweitert.
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Kinder- & Jugendbeteiligung – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/beirat/kinder-jugendbeteiligung/kinder-jugendbeteiligung-201430

Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, die gesetzlich verankert eine Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem Beirat umsetzt. Sie trägt so dem Kinderrecht auf Teilhabe Rechnung und integriert die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in ihre fachliche Arbeit.
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Anbieterpflichten – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/anbieterpflichten-207478

Mit dem Digital Services Act (DSA) gelten seit dem 17. Februar 2024 europaweit einheitliche Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Diensten. Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen und damit ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.
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Sebastian Gutknecht zu Gast im KJF-Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“ – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/sebastian-gutknecht-zu-gast-im-kjf-podcast-wieso-weshalb-warum--254746

Im Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“ des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums (KJF) sprechen Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und Gastgeber Thomas Hartmann über Ansätze eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes und beleuchten die Frage nach einem kindgerechten Umgang mit Social-Media-Plattformen.
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Sonstige Verfahren – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/sonstige-verfahren/sonstige-verfahren-175554

Neben dem Indizierungsverfahren, das zu einer Erstindizierung führt, gibt es weitere Verwaltungsverfahren, die eine Listenaufnahme oder Listenstreichung zur Folge haben. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen durch den Anlass für ein Tätigwerden der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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Nicht nur im Urlaub: Kinderfotos gehören nicht ins Netz! – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/nicht-nur-im-urlaub-kinderfotos-gehoeren-nicht-ins-netz--266044

Die schönsten Kinderfotos entstehen oft im Urlaub und Eltern teilen die Schnappschüsse in sozialen Netzwerken. Dabei vergessen sie mögliche Risiken wie den Missbrauch der Aufnahmen durch Fremde. Zum Ferienbeginn warnen deshalb die Medienkompetenz-Initiativen: klicksafe, SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht und Gutes Aufwachsen mit Medien sowie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs davor, Kinderfotos oder -videos online zu verbreiten und starten eine gemeinsame Aktionswoche auf Social Media.
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Stellungnahme der KidD zu den Leitlinien der Europäischen Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSA – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/stellungnahme-der-kidd-zu-den-leitlinien-der-europaeischen-kommission-gemaess-artikel-28-absatz-4-dsa-267782

Nach Auffassung der bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichteten Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) stellen die Leitlinien durch einen umfassenden, vielschichtigen und zeitgemäßen Schutzansatz einen wichtigen Meilenstein für einen stärkeren Jugendmedienschutz in Europa dar.
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