Tonwerke – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz https://www.bzkj.de/bzkj/service/formulare/anregung/media-audio-suggestion-new
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Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat gemäß § 17b des im Jahr 2021 novellierten Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einen Beirat eingerichtet, der sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben berät. Durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick stellt der Beirat das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Außerdem setzt er sich für ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien ein.
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Hier finden Sie die Formulare für Anträge und Anregungen. Außerdem steht hier, wer antrags- und anregungsberechtigt ist.
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Beschreibung des Ablaufs des Indizierungsverfahrens.
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Kinder und Jugendliche sind verstärkt digitalen Risiken ausgesetzt, darunter auch sexueller Gewalt. Wie können wir diese Gefahren minimieren und gleichzeitig die Chancen des digitalen Raums für junge Menschen erhalten? Diese Frage stand am 31.03.2025 im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) gemeinsam organisiert wurde.
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Beschreibung des Ablaufs des Indizierungsverfahrens.
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Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, die gesetzlich verankert eine Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem Beirat umsetzt. Sie trägt so dem Kinderrecht auf Teilhabe Rechnung und integriert die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in ihre fachliche Arbeit.
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Die gesetzlichen Aufgaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sind seit Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) am 1. Mai 2021 in § 17a JuSchG…
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Mit dem Digital Services Act (DSA) gelten seit dem 17. Februar 2024 europaweit einheitliche Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Diensten. Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen und damit ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.
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