Dein Suchergebnis zum Thema: muss

BzKJ JugendDigital – Das Jugendnetzwerk für digitale Themen – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/beirat/bzkj-jugenddigital/bzkj-jugenddigital-das-jugendnetzwerk-fuer-digitale-themen-277714

BzKJ JugendDigital ist das neue Jugendnetzwerk der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Es bietet Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland die Möglichkeit, sich zu digitalen Themen auszutauschen und ihre Sichtweisen einzubringen – auch wenn sie bisher nicht in Jugendorganisationen aktiv sind.
Damit alle Inhalte auf dieser Website in Ihrem Browser korrekt dargestellt werden, muss

Spielespaß mit Alterscheck? KidD auf Panel zum Thema Altersverifikation – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/spielespass-mit-alterscheck-kidd-auf-panel-zum-thema-altersverifikation-269020

Die weltweit größte Spielemesse gamescom findet vom 20. bis 24. August in Köln statt. Neben der Präsentation neuer Spiele, Technologien und Trends der Gamesbranche, stehen auch jugendmedienschutzrechtliche Anforderungen an eine altersgerechte Nutzung im Fokus: Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), nimmt am 21.08.2025 am Panel „Altersverifikation – Allheilmittel oder reines Placebo?“ teil.
Damit alle Inhalte auf dieser Website in Ihrem Browser korrekt dargestellt werden, muss

BzKJAKTUELL – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/bzkjaktuell-175490

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL, herausgegeben von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) – vormals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) – , dient der Veröffentlichung der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Die Zusammenstellung und Veröffentlichung erfolgt gemäß § 18 Abs. 1 Jugendschutzgesetzt (JuSchG) sowie § 13 der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG).
Damit alle Inhalte auf dieser Website in Ihrem Browser korrekt dargestellt werden, muss