Dein Suchergebnis zum Thema: muss

ByCS | Themenkomplex Deaktivieren und kündigen

https://www.bycs.de/themenkomplex/anwendungsverwaltung/deaktivieren-und-kuendigen/index.html

Als Schulleitung können Sie bestehende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) kündigen und somit die entsprechende Anwendung der BayernCloud Schule für die Nutzenden Ihrer Schule deaktivieren. Sie können aber auch nur die Anwendung deaktivieren ohne die Verträge zu kündigen, so dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Anwendung einfach wieder aktivieren können.
Beachten Sie, dass hierbei externe Inhalte geladen werden müssen.

ByCS | Für Schulaufwandsträger

https://www.bycs.de/sat/index.html

Durch die kostenfrei und zentral bereitgestellten Software-Anwendungen der BayernCloud Schule erhalten Schulaufwandsträger und Schulen umfangreiche Unterstützung. Dadurch entlastet der Freistaat die Schulaufwandsträger bei der Beschaffung, Pflege sowie beim Support der in der ByCS enthaltenen IT-Systeme.
Beachten Sie, dass hierbei externe Inhalte geladen werden müssen.