Ein wettbewerbspolitisches Instrument für den Ausnahmefall | BMWE https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/Wettbewerbspolitik/ein-wettbewerbspolitisches-instrument-fuer-den-ausnahmefall.html
Wenn das Bundeskartellamt im Rahmen der Fusionskontrolle einen beabsichtigten Zusammenschluss untersagt hat, können die Zusammenschlussparteien einen Antrag auf Erlaubnis durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz stellen.
Der Antrag muss binnen eines Monats ab Zustellung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts
