Bietungsobergrenzen (Kreditlimits) | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/geldpolitische-tenderoperationen/historische-tenderoperationen/bietungsobergrenzen-kreditlimits--602190
Geschäftspartner können im Rahmen der vier GLRG‑II insgesamt bis zu 30% ihres am 31. Januar 2016 ausstehenden Bestands anrechenbarer Kredite aufnehmen, abzüglich noch ausstehender, im Rahmen der ersten beiden GLRG im September und Dezember 2014 aufgenommener Kredite.
Die Sicherheiten müssen vom Geschäftspartner spätestens am jeweiligen Valutierungstag
