Rechtsgrundlagen | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen
Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
Mitgliedstaaten gelten, und die Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen
