Mindestreserven | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/mindestreserven/mindestreserven-602268
Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Kreditinstituten, auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken Pflichteinlagen zu unterhalten: diese werden als „Mindestreserven“, „Mindestreservesoll“ oder „Reserve-Soll“ bezeichnet. Die Höhe der von jedem Kreditinstitut zu unterhaltenden Mindestreserven wird ermittelt, indem die Mindestreservebasis mit einem Mindestreservesatz multipliziert wird.
Zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflicht müssen Kreditinstitute Guthaben auf ihren
